Unser Tätigkeitsbereich
Artist Office unterstützt DJs, Artists und Artist Manager bei der digitalen kaufmännischen Organisation ihrer laufenden Abläufe. Unsere Leistungen erfolgen im gesetzlich zulässigen Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz.
Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:
- digitales Rechnungsmanagement
- Belegmanagement und strukturierte Ablage
- Offene-Posten-Übersichten und Zahlungskontrolle
- kaufmännische Vorbereitung laufender Geschäftsvorfälle
- Reporting und betriebswirtschaftliche Übersichten
- geordnete Unterlagen für die weitere Bearbeitung
- digitale Prozesse und saubere Abläufe im kaufmännischen Backoffice
Was wir nicht übernehmen
Die folgenden Leistungen gehören nicht zu unserem Angebot und sind gesetzlich den steuerberatenden und rechtsberatenden Berufen vorbehalten:
- Rechtsberatung
- Steuerberatung
- steuerliche Würdigung oder steuerliche Gestaltungsempfehlungen
- Erstellung von Steuererklärungen
- Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden in steuerlichen Angelegenheiten
- rechtliche oder steuerliche Beratung zur Gesellschaftsstruktur
Zusammenarbeit mit unserer Partner-Steuerkanzlei
Artist Office arbeitet auf Wunsch und je nach Mandat in enger Abstimmung mit unserer Partner-Steuerkanzlei zusammen. Diese übernimmt die steuerliche Würdigung und alle Leistungen, die gesetzlich den steuerberatenden Berufen vorbehalten sind.
Unsere Aufgabe besteht darin, die kaufmännischen Abläufe sauber zu organisieren, Unterlagen digital vorzubereiten und eine strukturierte Grundlage für die weitere steuerliche Bearbeitung zu schaffen.
Besteht bereits eine Steuerkanzlei des Kunden, stimmen wir unsere kaufmännische Vorbereitung auf Wunsch auch mit dieser Kanzlei ab.
Abschließender Hinweis
Artist Office erbringt kaufmännische Dienstleistungen im gesetzlich zulässigen Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz. Keine Rechts- und Steuerberatung.