Rechtliche Grundlage

Klarer Rahmen.
Saubere Abgrenzung.

Unser Tätigkeitsbereich

Artist Office unterstützt DJs, Artists und Artist Manager bei der digitalen kaufmännischen Organisation ihrer laufenden Abläufe. Unsere Leistungen erfolgen im gesetzlich zulässigen Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz.

Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:

Was wir nicht übernehmen

Die folgenden Leistungen gehören nicht zu unserem Angebot und sind gesetzlich den steuerberatenden und rechtsberatenden Berufen vorbehalten:

Zusammenarbeit mit unserer Partner-Steuerkanzlei

Artist Office arbeitet auf Wunsch und je nach Mandat in enger Abstimmung mit unserer Partner-Steuerkanzlei zusammen. Diese übernimmt die steuerliche Würdigung und alle Leistungen, die gesetzlich den steuerberatenden Berufen vorbehalten sind.

Unsere Aufgabe besteht darin, die kaufmännischen Abläufe sauber zu organisieren, Unterlagen digital vorzubereiten und eine strukturierte Grundlage für die weitere steuerliche Bearbeitung zu schaffen.

Besteht bereits eine Steuerkanzlei des Kunden, stimmen wir unsere kaufmännische Vorbereitung auf Wunsch auch mit dieser Kanzlei ab.

Abschließender Hinweis

Mehr zum konkreten Leistungsumfang: Leistungen · FAQ